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Verurteilung wegen Wiederbetätigung beim "Aula"-Prozess

Verurteilung wegen Wiederbetätigung beim "Aula"-Prozess

Update: 2025-12-03
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Beim “Aula”-Prozess im Grazer Straflandesgericht hat Mittwochfrüh die voraussichtlich stundenlange Urteilsverkündung begonnen. Gleich zu Beginn gab es für den ehemaligen Chefredakteur des Magazins eine Verurteilung nach Paragraf 3g des Verbotsgesetzes – nationalsozialistische Wiederbetätigung. Das haben die Geschworenen einstimmig entschieden. Die Verlesung des Urteils ist allerdings noch lange nicht zu Ende. Weitere Entscheidungen und das Strafausmaß werden noch verkündet.





Bei der ersten Hauptfrage, bei der es um eine Verurteilung nach dem Paragraf 3d des Verbotsgesetzes ging, waren sich die acht Geschworenen in ihrer gut dreistündigen Beratung Dienstagnachmittag nicht einig. Sie stimmten vier zu vier, weshalb es hier im Zweifel zu keiner Verurteilung kam. Bei einer Verurteilung nach Paragraf 3d wäre das Strafmaß bei zumindest fünf und bis zu zehn Jahren gewesen. Der Paragraf 3g sieht dagegen eine Verurteilung von “nur” ein bis zehn Jahren vor.



Entscheidung bei Paragraf 3h noch ausständig



Am Vormittag war die Verlesung des Urteils durch den Obmann der Geschworenen noch im Gange. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Erst später wird auch noch die Entscheidung verkündet, ob der angeklagte Martin Pfeiffer auch nach dem Paragraf 3h verurteilt wird. Er soll laut Staatsanwalt Christian Kroschl während der laufenden Verhandlung mit seinen Antworten NS-Verbrechen verharmlost haben. Am Ende der Verlesung der Entscheidung der Geschworenen wird Richter Erik Nauta noch das Strafausmaß verkünden. Damit ist allerdings erst am späten Nachmittag oder Abend zu rechnen.



Die Anklage listet die etwa 300 Artikel aus dem mittlerweile eingestellten Magazin auf, die unter anderem Rassenlehre und Antisemitismus propagiert haben sollen. Sie wurden einzeln in teils langen Verhandlungstagen mit den Geschworenen besprochen. Pfeiffer war zu seiner Zeit als Chefredakteur auch FPÖ-Bezirkspolitiker in Graz und hat bisher alle Vorwürfe von sich gewiesen. Er soll unter anderem Rassismus, Herrenrassen- und völkischem Denken sowie einem biologisch-rassistischen Volksbegriff und nationalsozialistischen Rassentheorien in der “Aula” eine Plattform geboten haben, lautet der Vorwurf der Staatsanwaltschaft.



Der ehemalige Chefredakteur war zunächst wegen des Paragrafen 3d des Verbotsgesetzes angeklagt worden. Er soll von 2005 bis Juni 2018 teilweise als Autor in publizierten Beiträgen “nationalsozialistische Propaganda-Stereotype” verwendet haben. Damit sollen andere zur NS-Wiederbetätigung angestiftet worden sein. Dieser Vorwurf hielt allerdings nicht. Stattdessen entschieden die Geschworenen, dass Pfeiffer den Paragraf 3g des Verbotsgesetzes, die nationalsozialistische Wiederbetätigung, erfüllt hat.



Reaktion von SOS Mitmensch



Die Menschenrechtsorganisation SOS Mitmensch, die mit einer Anzeige die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Graz ins Rollen gebracht hatte, bezeichnete das Urteil “angesichts der engen Verflechtungen mit der FPÖ als ‘politischen Supergau'”. Der erstinstanzliche Schuldspruch richte sich auch gegen die FPÖ, da deren Politiker “das Magazin mitbetrieben und finanziell gefördert” hätten, so SOS Mitmensch.



(APA)

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